Fabrikationsfehler
Das Produkt weicht ungewollt von der Standardproduktion ab. Auch Ausreißer können zur Haftung führen.
Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung schützt vor Personen-, Sach- und bestimmten Vermögensschäden. Sie deckt sowohl die Prüfung als auch die Abwehr oder Regulierung von Schadenersatzansprüchen ab – individuell auf die Risikosituation abgestimmt.
So analysieren wir Ihre Risiken
Kompetente Hilfe bei Großschäden: Dank unserer Partner und Erfahrung in Hochhaftungsländern wie den USA bieten wir ein ganzheitliches Claims-Management. Inhouse-Expert*innen arbeiten mit internationalen Anwaltsnetzwerken und Expertenteams für die effiziente und rechtskonforme Schadenregulierung zusammen.
Produkthaftung stellt bereits heute ein erhebliches Risiko für Unternehmen dar. Der Entwurf der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie wird dieses Risiko künftig noch verschärfen.
Zentrale Vorschrift des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) ist § 1 Abs. 1 ProdHaftG: Hersteller haften verschuldensunabhängig für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen – sowohl bei Personen- als auch bei Sachschäden.
EU-Richtlinie
Mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie wird der Herstellerbegriff deutlich erweitert. Neben dem eigentlichen Produzenten haften künftig auch:
Auch Händler können zur Haftung herangezogen werden, wenn sie den tatsächlichen Hersteller nicht benennen können. Für internationale Lieferketten wird die Haftung deutlich komplexer und riskanter.
Fehlerarten
Das Produkt weicht ungewollt von der Standardproduktion ab. Auch Ausreißer können zur Haftung führen.
Ein besseres, sicheres Design wäre möglich gewesen, wurde aber nicht umgesetzt. Hier müssen die anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.
Fehlende oder fehlerhafte Gebrauchsanweisungen, unzureichende Warnhinweise oder unklare Verpackungen können zur Haftung führen.
Neue Anforderungen
Zukünftig reicht es nicht mehr, ein Produkt sicher auf den Markt zu bringen. Hersteller haften zusätzlich, wenn sie ihr Produkt durch nachträgliche Maßnahmen wie Softwareupdates weiterhin beeinflussen können. Die Sicherheitsüberwachung endet also nicht mehr automatisch mit dem Verkauf.
Beweislast
Hersteller tragen die volle Beweislast, um eine Haftung auszuschließen. Mögliche Entlastungsgründe sind:
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