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Leistungen

Betriebs- und Produkthaftpflicht­versicherung

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung schützt vor Personen-, Sach- und bestimmten Vermögensschäden. Sie deckt sowohl die Prüfung als auch die Abwehr oder Regulierung von Schadenersatzansprüchen ab – individuell auf die Risikosituation abgestimmt.

So analysieren wir Ihre Risiken

Risikodiagnose mit System

  • Ermittlung des Versicherungsbedarfs auf Basis der individuellen Risikosituation
  • Risikodiagnose mit branchenspezifischen Tools und Expertensystemen
  • Identifikation besonders exponierter Bereiche durch spezialisierte Haftpflichtexperten
  • Einsatz eigens entwickelter Risk Tools

Kompetente Hilfe bei Großschäden: Dank unserer Partner und Erfahrung in Hochhaftungsländern wie den USA bieten wir ein ganzheitliches Claims-Management. Inhouse-Expert*innen arbeiten mit internationalen Anwaltsnetzwerken und Expertenteams für die effiziente und rechtskonforme Schadenregulierung zusammen.

Rechtliche Grundlagen der Produkthaftung

Produkthaftung stellt bereits heute ein erhebliches Risiko für Unternehmen dar. Der Entwurf der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie wird dieses Risiko künftig noch verschärfen.

Zentrale Vorschrift des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) ist § 1 Abs. 1 ProdHaftG: Hersteller haften verschuldensunabhängig für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen – sowohl bei Personen- als auch bei Sachschäden.

EU-Richtlinie

Erweiterter Herstellerbegriff nach EU-Richtlinie

Mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie wird der Herstellerbegriff deutlich erweitert. Neben dem eigentlichen Produzenten haften künftig auch:

  • Hersteller von Teilprodukten
  • Unternehmen, die Produkte wesentlich verändern
  • Importeure
  • Quasi-Hersteller (eigene Marke am Produkt)
  • Bevollmächtigte im Produktsicherheitsrecht
  • Fulfillment-Dienstleister

Auch Händler können zur Haftung herangezogen werden, wenn sie den tatsächlichen Hersteller nicht benennen können. Für internationale Lieferketten wird die Haftung deutlich komplexer und riskanter.

Fehlerarten

Welche Produktfehler führen zur Haftung

I

Fabrikationsfehler

Das Produkt weicht ungewollt von der Standardproduktion ab. Auch Ausreißer können zur Haftung führen.

II

Konstruktionsfehler

Ein besseres, sicheres Design wäre möglich gewesen, wurde aber nicht umgesetzt. Hier müssen die anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.

III

Instruktionsfehler

Fehlende oder fehlerhafte Gebrauchsanweisungen, unzureichende Warnhinweise oder unklare Verpackungen können zur Haftung führen.

Neue Anforderungen

Haftung auch nach dem Verkauf

Zukünftig reicht es nicht mehr, ein Produkt sicher auf den Markt zu bringen. Hersteller haften zusätzlich, wenn sie ihr Produkt durch nachträgliche Maßnahmen wie Softwareupdates weiterhin beeinflussen können. Die Sicherheitsüberwachung endet also nicht mehr automatisch mit dem Verkauf.

Beweislast

Hersteller müssen ihre Entlastung beweisen

Hersteller tragen die volle Beweislast, um eine Haftung auszuschließen. Mögliche Entlastungsgründe sind:

  • Produkt wurde nicht zum wirtschaftlichen Vertrieb hergestellt
  • Das Produkt wurde ohne Wissen des Herstellers durch Dritte in Verkehr gebracht
  • Die damaligen technischen Standards machten den Fehler nicht erkennbar
  • Der Fehler entstand erst beim Endprodukt und nicht beim zugelieferten Teilprodukt

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