Produktmangel
Ein Produktmangel liegt vor, wenn es versehentlich zu einer Veränderung des Produktes oder des Zwischenproduktes in der Produktion gekommen ist und eine Personenschadengefahr hieraus resultiert.
Die Produktschutz-Versicherung schützt nicht nur gegen den Verlust von entgangenem Bruttogewinn oder gegen anfallende Sanierungskosten nach zufälliger oder böswilliger Kontamination, sondern bietet zusätzlich Krisenmanagement, Planungs- und Schadenpräventionsleistungen von führenden internationalen Spezialisten an.
Wann greift der Schutz
Versicherungsschutz besteht nicht erst, wenn die Behörde den Rückruf angeordnet hat bzw. diesen ein Dritter durchgeführt hat. Versicherungsschutz besteht bereits dann, wenn das eigene Labor glaubhaft attestiert, dass das produzierte Produkt einen Personenschaden herbeiführen kann oder andere objektive Nachweise vorliegen, die eine potenzielle unmittelbare Gesundheitsgefahr begründen.
Zielsegmente:

Wofür gibt es Schutz
Ein Produktmangel liegt vor, wenn es versehentlich zu einer Veränderung des Produktes oder des Zwischenproduktes in der Produktion gekommen ist und eine Personenschadengefahr hieraus resultiert.
Eine Produktmanipulation liegt vor, wenn die zu einer Personenschadengefahr führende Veränderung des Produktes oder Zwischenproduktes vorsätzlich herbeigeführt wurde. Versicherungsschutz wird ausgelöst, wenn das veränderte Produkt einen Personenschaden herbeiführen würde und daraus eine gesetzliche Pflicht entsteht, das Produkt zurückzurufen.
Die Behauptung einer möglichen Gesundheitsgefahr für den Verbraucher in der Presse zwingt den Versicherungsnehmer, das versicherte Produkt zur Vermeidung von Reputationsverlust vom Markt zu nehmen und damit seine Marke zu schützen – selbst wenn nachweislich keine Gesundheitsgefahr besteht.
Bilanzschutz
Unsere Produktschutzlösung geht weit über die reine Produktionskostendeckung hinaus: Sie schützt unsere Kunden zusätzlich umfassend vor den wirtschaftlichen Folgen eines Rückrufs durch gezielten Bilanzschutz.
Vermögensschaden- / Bilanzschutz:
Bilanz im Krisenfall
Erweitertes Leistungsangebot
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