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Leistungen

Produktschutz-Versicherung

Die Produktschutz-Versicherung schützt nicht nur gegen den Verlust von entgangenem Bruttogewinn oder gegen anfallende Sanierungskosten nach zufälliger oder böswilliger Kontamination, sondern bietet zusätzlich Krisenmanagement, Planungs- und Schadenpräventionsleistungen von führenden internationalen Spezialisten an.

Wann greift der Schutz

Wann greift der Versicherungsschutz

Versicherungsschutz besteht nicht erst, wenn die Behörde den Rückruf angeordnet hat bzw. diesen ein Dritter durchgeführt hat. Versicherungsschutz besteht bereits dann, wenn das eigene Labor glaubhaft attestiert, dass das produzierte Produkt einen Personenschaden herbeiführen kann oder andere objektive Nachweise vorliegen, die eine potenzielle unmittelbare Gesundheitsgefahr begründen.

Zielsegmente:

01 Nahrungsmittel02 Getränke03 Kosmetika04 Pharmaprodukte (OTC-Produkte)
Produktschutz für Hersteller

Wofür gibt es Schutz

Drei Auslöser – ein Versicherungsschutz

I

Produktmangel

Ein Produktmangel liegt vor, wenn es versehentlich zu einer Veränderung des Produktes oder des Zwischenproduktes in der Produktion gekommen ist und eine Personenschadengefahr hieraus resultiert.

II

Produktmanipulation

Eine Produktmanipulation liegt vor, wenn die zu einer Personenschadengefahr führende Veränderung des Produktes oder Zwischenproduktes vorsätzlich herbeigeführt wurde. Versicherungsschutz wird ausgelöst, wenn das veränderte Produkt einen Personenschaden herbeiführen würde und daraus eine gesetzliche Pflicht entsteht, das Produkt zurückzurufen.

III

Medienberichte

Die Behauptung einer möglichen Gesundheitsgefahr für den Verbraucher in der Presse zwingt den Versicherungsnehmer, das versicherte Produkt zur Vermeidung von Reputationsverlust vom Markt zu nehmen und damit seine Marke zu schützen – selbst wenn nachweislich keine Gesundheitsgefahr besteht.

Bilanzschutz

Bilanzschutz und Absicherung wirtschaftlicher Folgen

Unsere Produktschutzlösung geht weit über die reine Produktionskostendeckung hinaus: Sie schützt unsere Kunden zusätzlich umfassend vor den wirtschaftlichen Folgen eines Rückrufs durch gezielten Bilanzschutz.

Vermögensschaden- / Bilanzschutz:

  • Rückrufkosten
  • Entgangener Bruttogewinn
  • Krisenberaterkosten
  • Rehabilitationskosten
  • Rechtskosten

Bilanz im Krisenfall

Deckung bis 20 Mio. Euro

  • Herstellungskosten und Vertriebskosten
  • Entgangener Gewinn durch Produktverlust oder Umsatzrückgang
  • Rehabilitations- und Werbekosten
  • Absicherung bis zu 20 Mio. Euro
  • Schutz trotz fehlerhafter Analyse oder unbegründeter Medienberichte

Erweitertes Leistungsangebot

Mehr als eine Police

I

Prävention und Krisenmanagement

  • 24/7-Beratungshotline im Krisenfall
  • Unterstützung durch führende Beraterfirmen – vor, während und nach der Krise
  • Simulationsübungen, Lieferantenaudits, Rückrufpläne
  • Beratung zu sicheren Produktionsprozessen
  • Teil der Versicherungsprämie ist für Prävention reserviert
II

Produkt-Exklusiv-Schutz

  • Rückrufkosten wie Benachrichtigung, Transport, Sortierung, Vernichtung
  • Zusatzkosten wie Personal, Lagerung, Ersatzlieferung
  • Abwehrkosten bei Fremdrückruf, PR-Kosten
  • Dekontaminations-, Redesign- und Laborkosten
III

Mehr Sicherheit durch starke Partner

  • Zusammenarbeit mit drei spezialisierten Krisenberatern
  • Unterstützung im Krisenfall nach den vereinbarten Bedingungen
  • Spezialisierung auf Produktschutzdeckungen

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