Ist die Steuerersparnis garantiert?
Nein. Die Höhe der tatsächlichen Ersparnis hängt vom individuellen zu versteuernden Einkommen und dem persönlichen Grenzsteuersatz ab und wird final durch das Finanzamt festgestellt.
Kann ich mir die Basisrente später auch als Einmalbetrag auszahlen lassen?
Nein. Die Basisrente sieht gesetzlich ausschließlich eine lebenslange monatliche Rentenzahlung vor, keine Kapitaloption. Flexibel verfügbar ist dafür das Kapital der Privatrente (Stufe 2).
Brauche ich zusätzlich meinen Steuerberater?
Ja. Die konkrete steuerliche Wirkung und die Anpassung der Vorauszahlungen sollten immer gemeinsam mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Ist die Rendite garantiert?
Nein – und das sagen wir bewusst so deutlich. Beide Stufen sind fondsgebundene Rentenversicherungen: Reale Wertentwicklungen unterliegen Schwankungen, es gibt keine Anlage- oder Renditegarantie. Alle Zahlen auf dieser Seite sind unverbindliche Modellrechnungen mit einer konstant angenommenen Rendite (8 % p. a. brutto abzüglich 1 % Kosten = 7 % p. a. netto). Für die Verrentung der Stufe 1 gibt es einen garantierten Rentenfaktor als Mindest-Umrechnungsverhältnis – die Höhe der Rente hängt aber vom tatsächlichen Fondsguthaben ab. Maßgeblich für Ihre Entscheidung sind die Vertragsunterlagen und die Basisinformationsblätter (PRIIPs-BIB), die Sie vor jedem Abschluss erhalten – dort stehen Risiken genauso prominent wie Chancen.
Komme ich vorzeitig an das Geld?
Hier sind die zwei Stufen bewusst unterschiedlich. Stufe 1 (Basisrente): Nein. Sie ist als Pendant zur gesetzlichen Rente konstruiert – keine Kapitalauszahlung, keine Kündigung (nur Beitragsfreistellung), Auszahlung frühestens ab Alter 62 als lebenslange Rente. Genau diese Zweckbindung ist die Bedingung für den vollen Steuerabzug. Stufe 2 (Privatrente): Ja. Hier sind Teilentnahmen oder die vollständige Auszahlung jederzeit möglich; der besondere Steuervorteil (Halbeinkünfteverfahren) gilt allerdings nur bei mindestens 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung nicht vor Alter 62. Die Kombination liefert beides: verbindliche Altersvorsorge plus flexible Reserve.
Wie viel kann ich pro Jahr absetzen?
Seit 2023 sind Beiträge zur Basisversorgung zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar – bis zum jährlichen Höchstbetrag. 2026 liegt er bei 30.826 € für Ledige und 61.652 € für zusammen veranlagte Ehepaare; er steigt in der Regel jedes Jahr. Wichtig: Bestehende Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem berufsständischen Versorgungswerk werden auf diesen Höchstbetrag angerechnet. Ihren persönlichen Spielraum ermitteln wir im Gespräch – am schnellsten anhand Ihres letzten Steuerbescheids.
Wie kommt die Steuerersparnis konkret bei mir an?
Über Ihre Einkommensteuererklärung (Anlage Vorsorgeaufwand) bzw. angepasste Vorauszahlungen. Die Ersparnis fließt nicht automatisch in den zweiten Vertrag, sondern wird im Rahmen der Beratung gezielt als zusätzlicher Beitrag für die Privatrente eingeplant. Die Beiträge senken Ihr zu versteuerndes Einkommen; die Entlastung kommt als Erstattung mit dem Steuerbescheid oder laufend über geringere Vorauszahlungen. Als Faustformel: Bei 42 % Grenzsteuersatz bringen 10.000 € Jahresbeitrag rund 4.200 € zurück. Soll dieser Betrag in Stufe 2 fließen, wird er dort als Sparrate eingeplant.
Was passiert im Ruhestand steuerlich?
Die Basisrente wird nachgelagert besteuert: Die Rente ist im Alter steuerpflichtig – dafür waren die Beiträge vorher voll absetzbar. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab: Bei Rentenbeginn 2026 sind es 84 %, der Anteil steigt um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr und erreicht 100 % ab 2058; er wird beim Rentenbeginn festgeschrieben. Da die Einkünfte im Ruhestand in der Regel niedriger sind als im Erwerbsleben, ist der Steuersatz dann meist geringer – das ist der Kern des Modells. Die Auszahlung der Stufe 2 profitiert bei Erfüllung der 12/62-Regel vom Halbeinkünfteverfahren. Ihre konkrete Situation gehört in die Hände Ihres Steuerberaters – wir liefern die Zahlen dazu.
Was ist, wenn mein Geschäft mal schwächer läuft?
Der Plan atmet mit: Beiträge können jederzeit reduziert, erhöht oder komplett pausiert werden (Beitragsfreistellung) – der Vertrag bleibt dabei bestehen und das Guthaben investiert. Läuft ein Jahr besonders stark, holen Zuzahlungen vor Jahresende den maximalen Steuereffekt in genau dieses Jahr. So passt sich die Vorsorge dem Unternehmerleben an, nicht umgekehrt.
Ist das Geld bei einer Insolvenz geschützt?
Das Guthaben der Basisrente ist in der Ansparphase nach § 851c ZPO pfändungsgeschützt – innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzen (u. a. altersabhängige Höchstbeträge und Bedingungen an die Vertragsgestaltung). Für Selbständige ist das ein wesentlicher Unterschied zum frei pfändbaren Wertpapierdepot. Die genauen Grenzen und Voraussetzungen für Ihren Fall erläutern wir im Beratungsgespräch.
Was passiert mit dem Geld, wenn ich sterbe?
Auch hier unterscheiden sich die Stufen. Stufe 1: Die Basisrente ist nicht frei vererbbar. Absichern lässt sich die Familie über den optionalen Hinterbliebenenschutz – dann erhalten anspruchsberechtigte Hinterbliebene (Ehepartner, kindergeldberechtigte Kinder) eine Rente aus dem vorhandenen Guthaben. Ohne diese Absicherung verfällt das Guthaben zugunsten der Versichertengemeinschaft. Stufe 2: Das Guthaben der Privatrente ist frei vererbbar. Wie viel Hinterbliebenenschutz sinnvoll ist, gehört zwingend ins Beratungsgespräch.
Lohnt sich das auch als Angestellter?
Ja – vor allem bei hohem Grenzsteuersatz. Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (inklusive Arbeitgeberanteil, 2026 maximal rund 18.860 €) werden zwar auf den Höchstbetrag angerechnet, doch bis zur Grenze von 30.826 € bleiben selbst Maximalverdienern knapp 12.000 € Spielraum pro Jahr. Diesen Spielraum kann eine Basisrente steuerlich nutzen – der Zwei-Stufen-Mechanismus funktioniert identisch.
Welche Kosten fallen an?
Fondswechsel innerhalb der Laufzeit sind kostenfrei („Shift & Switch“ – bis zu 24 Umschichtungen und 12 Beitragsanpassungen pro Jahr). In der Modellrechnung ist eine Kostenquote von 1 % p. a. bereits berücksichtigt (8 % Bruttorendite → 7 % netto gerechnet). Die konkreten Konditionen beider Verträge erhalten Sie transparent im Beratungsgespräch und in den Basisinformationsblättern – vor jeder Unterschrift.
Wie geht es nach meiner Anfrage weiter?
Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine Rückmeldung mit Terminvorschlägen – wahlweise bei uns in Bad Friedrichshall, telefonisch oder online. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich: Wir ermitteln Ihren steuerlichen Spielraum (idealerweise anhand Ihres letzten Steuerbescheids), erstellen Ihre persönliche Zwei-Stufen-Modellrechnung und erklären Chancen und Risiken transparent. Sie entscheiden danach in Ruhe. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich im persönlichen Beratungsgespräch – nie über diese Seite.