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Die Unternehmerrente –
zwei Verträge, ein Ziel: mehr Altersvorsorge für dasselbe Geld

Als Unternehmer können Sie hohe Beiträge in eine steuerlich geförderte Basisrente einzahlen und damit einen erheblichen Teil Ihrer Steuerlast senken. Die Unternehmerrente geht einen Schritt weiter: Die dadurch entstehende Steuerersparnis fließt nicht ins Alltagsbudget, sondern wird gezielt in einen zweiten, flexiblen ETF-Vertrag reinvestiert – die CleverInvest Privatrente. So arbeitet Kapital für Sie, das sonst beim Finanzamt geblieben wäre.

1.000 € mtl. Basisrente→rund 420 € Steuerersparnis*→1.420 € Vorsorgevolumen*

* Illustrative Beispielrechnung, keine Beratungsgrundlage – Annahme: 42 % Grenzsteuersatz; die tatsächliche Höhe hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Details unten.

Die Unternehmerrente richtet sich an Selbstständige, Freiberufler, Gesellschafter-Geschäftsführer und gut verdienende Unternehmer – insbesondere an alle, die aktuell einen Grenzsteuersatz ab rund 35–42 % haben und keine oder nur geringe Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten.

Agentur der TALANX Gruppe·HDI CleverInvest Basisrente + Privatrente·Beratung in Bad Friedrichshall

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Steuern senken. Vermögen aufbauen.·Stufe 1: Basisrente absetzen – Stufe 2: flexibel investieren·Steuerersparnis gezielt reinvestiert·Der Faktor ist der Steuerhebel· Steuern senken. Vermögen aufbauen.·Stufe 1: Basisrente absetzen – Stufe 2: flexibel investieren·Steuerersparnis gezielt reinvestiert·Der Faktor ist der Steuerhebel·
Schnelle Abwicklung – online möglich Persönlich im Umkreis Heilbronn Anfrage 24/7 online Rückmeldung innerhalb 1 Werktags Alles aus einer Hand Unkomplizierter Ablauf

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Die Formel der Unternehmerrente

Zwei Verträge – ein Ziel.

Wie Unternehmer ihre Steuerersparnis in eine zweite Altersvorsorge verwandeln.

Stufe 1 · Basisrente1.000 €monatlicher Beitrag in die CleverInvest Basisrente
Stufe 2 · Privatrente≈ 420 €rechnerische Steuerersparnis, zusätzlich investiert in die CleverInvest Privatrente
Ergebnis1.420 €monatliches Vorsorgevolumen bei nur 1.000 € tatsächlicher wirtschaftlicher Belastung

Beispielrechnung (illustrativ, keine Beratungsgrundlage): Ein Unternehmer zahlt 1.000 € monatlich in die CleverInvest Basisrente ein. Durch den Sonderausgabenabzug ergibt sich eine effektive Steuerersparnis von rechnerisch rund 420 € im Monat (abhängig vom persönlichen Grenzsteuersatz). Diese 420 € werden zusätzlich in die CleverInvest Privatrente investiert.

Wichtig: Die Steuerersparnis entsteht real über die Jahressteuererklärung bzw. über angepasste Einkommensteuer-Vorauszahlungen beim Finanzamt. Sie fließt nicht automatisch und ohne eigenes Zutun in den zweiten Vertrag, sondern wird im Rahmen der Beratung gezielt als zusätzlicher Beitrag für die Privatrente eingeplant. Die tatsächliche Höhe der Ersparnis hängt vom individuellen zu versteuernden Einkommen ab.

Das Rechenbeispiel

12.000 € Jahresbeitrag – rund 5.040 € Steuerersparnis.*

„12.000 € Jahresbeitrag in die Basisrente bringen bei 42 % Grenzsteuersatz Jahr für Jahr rund 5.040 € über die Steuererklärung zurück. Genau dieses Geld kann in Stufe 2 investiert werden – so entsteht ein zweites, flexibles Vermögen, für das rechnerisch kein zusätzlicher eigener Euro nötig ist, wenn die Ersparnis entsprechend eingeplant wird. Der entscheidende Faktor ist nicht die Sparsumme, sondern der Steuerhebel.“

Während die Steuerlast sonst einfach „verschwindet“, arbeitet sie hier doppelt: Stufe 1 baut die geförderte, lebenslange Rente auf – Stufe 2 das flexible Kapital. Beides bleibt über Jahrzehnte am Kapitalmarkt investiert.

Chancen und Risiken gehören zusammen: Fonds-Investments unterliegen Wertschwankungen – keine Garantie auf Rendite oder Rentenhöhe. Stufe 1 ist zweckgebunden: keine Kapitalauszahlung, kein vorzeitiger Zugriff, Rente frühestens ab 62. Dafür steuerlich gefördert und in der Ansparphase pfändungsgeschützt (§ 851c ZPO, in den gesetzlichen Grenzen).

Modellrechnung*

Annahmen: Unternehmer, Alter 40 · 1.000 €/Monat in Stufe 1 (Basisrente) · Grenzsteuersatz 42 % · Steuerersparnis (420 €/Monat) fließt in Stufe 2 (Privatrente) · 8 % p. a. Bruttorendite − 1 % Kosten = 7 % p. a. netto · bis Alter 67

Beitrag Stufe 1 gesamt (27 Jahre)324.000 €
Steuerersparnis gesamt (42 %) → finanziert Stufe 2≈ 136.080 €
Stufe 1: Fondsguthaben mit 67 (wird lebenslange Rente)≈ 957.000 €
Stufe 2: Kapital mit 67 (frei verfügbar)≈ 402.000 €
Gesamtes Vorsorgekapital mit 67≈ 1,36 Mio. €

✓ Stufe 2 gehört Ihnen flexibel: Kapitalauszahlung, Teilentnahmen oder Rente – Sie entscheiden. Stufe 1 wird ab frühestens 62 als lebenslange Rente ausgezahlt.

* Bei der Beispielrechnung handelt es sich um eine unverbindliche Modellrechnung auf Basis einer angenommenen, konstanten Rendite. Reale Wertentwicklungen von ETF-Investments unterliegen Schwankungen (keine Anlagegarantie). Inflation sowie steuerliche Effekte sind in der Modellrechnung nicht vollständig berücksichtigt. Es handelt sich nicht um eine Anlageberatung oder Renditegarantie.

Rechnen Sie selbst

Was macht Ihr Steuersatz aus Ihrem Beitrag?

Stellen Sie Monatsbeitrag, Alter und Grenzsteuersatz ein – und sehen Sie live, wie Stufe 1 (Basisrente) wächst und Ihre jährliche Steuerersparnis in Stufe 2 ein zweites, flexibles Vermögen aufbaut.

  • Die Steuerersparnis wird im Beratungsgespräch gezielt als Sparrate für Stufe 2 eingeplant
  • Beide Stufen laufen parallel bis zu Ihrem Rentenbeginn
  • Idealer Einstieg für Ihr Beratungsgespräch – gern mit Ihrem letzten Steuerbescheid

Unternehmerrente-Rechner

Steuerersparnis pro Jahr* (fließt in Stufe 2)–
Stufe 1: Fondsguthaben mit 67 (Basisrente)–
Stufe 2: Kapital mit 67 (flexibel)–
Gesamtes Vorsorgekapital mit 67–

Hinweis: Unverbindliche Modellrechnung mit konstanter Rendite; die Steuerersparnis wird modellhaft monatlich anteilig in Stufe 2 investiert. Beiträge sind nur bis zum jährlichen Höchstbetrag absetzbar (2026: 30.826 € Ledige / 61.652 € zusammen veranlagt; bestehende Beiträge zu gesetzlicher Rente oder Versorgungswerk werden angerechnet). Stufe 1 wird zum Rentenbeginn als lebenslange Rente ausgezahlt (nachgelagert besteuert, kein Kapitalwahlrecht). Ohne Steuern in der Auszahlungsphase, ohne Inflation. Keine Anlage- oder Steuerberatung, keine Renditegarantie – reale Wertentwicklungen schwanken.

Stufe 1HDI CleverInvest BasisrenteBeitrag absetzen
↓ Steuerersparnis
Stufe 2HDI CleverInvest Privatrenteflexibel investieren

Modell: 7 % p. a. netto*

Das Produkt erklärt

Unternehmerrente – in einer Minute verstanden.

Stufe 1: Sie zahlen in die HDI CleverInvest Basisrente – die Beiträge sind zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar (2026 bis zu 30.826 €, zusammen veranlagt 61.652 €). Stufe 2: Die jährliche Steuerersparnis fließt in die HDI CleverInvest Privatrente – flexibel, mit Kapitalwahlrecht. Zwei Verträge, ein Plan.

  • Bei 42 % Grenzsteuersatz: 4.200 € Erstattung je 10.000 € Beitrag
  • Modellrechnung*: ≈ 957.000 € (Stufe 1) + ≈ 402.000 € (Stufe 2) mit 67
  • Die Steuerersparnis wird gezielt als zusätzlicher Beitrag in Stufe 2 eingeplant
  • Basisrente in der Ansparphase pfändungsgeschützt (§ 851c ZPO, gesetzl. Grenzen)

* Unverbindliche Modellrechnung – Fondswerte schwanken, keine Garantie.

Funktionsweise

So funktioniert die Unternehmerrente – Schritt für Schritt

Basisprodukte: HDI CleverInvest Basisrente („Rürup-Rente“) und HDI CleverInvest Privatrente – zwei fondsgebundene Rentenversicherungen mit Auswahl aus rund 150 Investments inkl. ETFs, kombiniert zum Zwei-Stufen-Plan.

  1. 01

    Analyse & Vertragsabschluss

    Wir ermitteln Ihren steuerlichen Spielraum (Gewinn, Grenzsteuersatz, bestehende Vorsorge) und legen die Beitragshöhe für Stufe 1 fest. Sie sind Versicherungsnehmer und versicherte Person.

  2. 02

    Stufe 1: Beitrag in die Basisrente

    Der Monatsbeitrag (Beispiel: 1.000 €) fließt in die HDI CleverInvest Basisrente – fondsgebunden, mit Auswahl aus rund 150 Investments inkl. kostengünstiger ETFs.

  3. 03

    Steuererklärung: Sonderausgabenabzug

    Die Beiträge sind seit 2023 zu 100 % absetzbar – 2026 bis zu 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (zusammen veranlagt). Die Ersparnis kommt über den Steuerbescheid oder geringere Vorauszahlungen zurück. Sie fließt nicht automatisch in Stufe 2, sondern wird gezielt als zusätzlicher Beitrag eingeplant.

  4. 04

    Stufe 2: Ersparnis investieren

    Die Steuerersparnis (Beispiel: 5.040 € pro Jahr = 420 € monatlich) wird als Sparrate in die HDI CleverInvest Privatrente investiert – flexibel, mit Kapitalwahlrecht und 12/62-Steuervorteil.

  5. 05

    Jährliche Feinjustierung

    Läuft das Geschäftsjahr stark, schöpfen Zuzahlungen den Höchstbetrag gezielt aus. Läuft es schwächer, lassen sich Beiträge reduzieren oder pausieren – der Plan atmet mit Ihrem Unternehmen.

  6. 06

    Ruhestand: zwei Auszahlungen

    Stufe 1 zahlt ab frühestens 62 eine garantierte lebenslange Rente (nachgelagert besteuert). Stufe 2 bleibt frei: Rente, Teilentnahmen oder Kapitalauszahlung – Sie entscheiden.

Baustein 1

Die CleverInvest Basisrente von HDI

Die Basisrente („Rürup-Rente“) ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, eingeführt 2005, mit vollem Sonderausgabenabzug.

An wen richtet sie sich?

  • Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen
  • Gesellschafter-Geschäftsführer und Unternehmer
  • Angestellte und Beamte mit hohem Einkommen, die ihren Sonderausgaben-Höchstbetrag noch nicht ausschöpfen

Das Produkt: HDI CleverInvest Basisrente

  • Fondsgebundene Rentenversicherung: Beiträge (abzüglich Kosten) werden in vom Kunden gewählte Fonds investiert – Renditechance statt reiner Zinsanlage
  • Franke und Bornberg: Rating „FFF+ – Hervorragend“ (Stand 01/2026)
  • Kostenfreier Fondswechsel zu jeder Beitragsfälligkeit sowie bis zu 24 Umschichtungen pro Jahr
  • Beiträge jederzeit erhöhbar oder reduzierbar, freiwillige Zuzahlungen vor Rentenbeginn möglich
  • Optional kombinierbar mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
  • Auch als Einmalbeitrag darstellbar (produktabhängig, im Beratungsgespräch zu klären)

Kernmechanik

  • Beiträge sind Sonderausgaben und mindern das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Einzahlung.
  • Seit 2023 zu 100 % absetzbar – bis zur jeweiligen Höchstgrenze.
  • Auszahlung ausschließlich als lebenslange monatliche Rente, frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres – keine Kapitalauszahlung, kein Kapitalwahlrecht.
  • Nachgelagerte Besteuerung: Nur ein jährlich steigender Prozentsatz der Rente ist steuerpflichtig (2026: 84 % bei Rentenbeginn in diesem Jahr; Anstieg bis 2058 auf 100 %).
  • Ansprüche sind pfändungs- und insolvenzgeschützt, nicht beleihbar, nicht übertragbar und nicht vererbbar – optional kombinierbar mit Hinterbliebenenschutz.
  • Der wirtschaftliche Charme: Im Erwerbsleben ist der Steuersatz meist hoch, im Ruhestand oft niedriger – die Steuerlast wird in eine Phase verschoben, in der sie in der Regel geringer ausfällt.

Kosten, Rentenfaktor und konkrete Fondsauswahl sind produkt- und tarifabhängig und werden im Beratungsgespräch anhand des aktuellen Produktinformationsblatts dargestellt.

Steuerliche Möglichkeiten

Sonderausgabenabzug im Detail

§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG – Höchstbeträge 2026

Beiträge zur Basisrente sind – zusammen mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. zu berufsständischen Versorgungswerken – bis zu einem jährlichen Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar. Seit dem Steuerjahr 2023 gilt eine vollständige Abzugsfähigkeit von 100 %.

VeranlagungHöchstbetrag 2026
Einzelveranlagung (Ledige)30.826 €
Zusammenveranlagung (Ehepaare / eingetragene Lebenspartnerschaften)61.652 €

Der Höchstbetrag leitet sich aus dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung ab und wird jährlich angepasst.

Für wen lohnt sich der Effekt am stärksten?

  • Ab einem Grenzsteuersatz von rund 42 % (2026: zu versteuerndes Einkommen ab ca. 68.500 € bei Einzelveranlagung) ist der Hebel besonders groß.
  • Unternehmer mit stark schwankenden Gewinnen können durch flexible Beitragshöhen in ertragsstarken Jahren mehr einzahlen und so Steuerspitzen kappen.
  • Die Basisrente lohnt sich vor allem, wenn der Steuersatz im Ruhestand niedriger ausfällt als in der aktiven Erwerbsphase – bei den meisten Unternehmern der Fall.

Wie die Ersparnis ankommt

Zwei praxisübliche Wege in den zweiten Vertrag

I

Vorauszahlungen anpassen

Der Steuerberater beantragt beim Finanzamt niedrigere Einkommensteuer-Vorauszahlungen auf Basis der geplanten Basisrenten-Beiträge. Die Ersparnis steht unterjährig als monatlicher Liquiditätsvorteil zur Verfügung und kann direkt als zusätzlicher Beitrag in die Privatrente fließen.

II

Erstattung jährlich reinvestieren

Alternativ wird die Ersparnis erst mit dem Steuerbescheid realisiert und dann als Einmalzahlung oder Zuzahlung in die Privatrente eingebracht.

Baustein 2

Die CleverInvest Privatrente (ETF)

Eine fondsgebundene private Rentenversicherung, die – anders als die Basisrente – keinem Sonderausgabenabzug unterliegt, dafür aber maximale Flexibilität bietet.

Funktionsweise

  • Große Fondsauswahl: rund 120–150 Fonds und ETFs namhafter Anbieter, darunter ETF-Strategien auf Basis des MSCI World sowie nachhaltige Multi-Asset-Strategien.
  • Steuerfreie Erträge in der Ansparphase: Erträge und Fondswechsel innerhalb des Vertrags lösen keine Zwischenbesteuerung aus.
  • Attraktive Besteuerung im Leistungsfall: Bei Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr und einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren wird bei Kapitalleistungen bzw. Entnahmen nach dem Halbeinkünfteverfahren nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Im klassischen Rentenbezug ist nur ein geringer, gesetzlich definierter Ertragsanteil steuerpflichtig.
  • Volle Flexibilität: Beitragshöhe, Einmalzahlungen, Zuzahlungen, Entnahmen und Fondsauswahl lassen sich jederzeit an die individuelle bzw. unternehmerische Situation anpassen.

Warum dieser zweite Vertrag die Unternehmerrente vervollständigt

Die Basisrente bindet das Kapital bis zum Rentenbeginn und zahlt ausschließlich als lebenslange Rente aus. Für viele Unternehmer ist das planbare Sicherheit – aber eben auch fehlende Liquidität.

Die CleverInvest Privatrente gleicht das aus: Sie schafft mit genau dem Kapital, das sonst als Steuer abgeführt worden wäre, ein zweites, freies Polster – wahlweise für die spätere Rente oder für unternehmerische bzw. private Liquiditätsbedürfnisse.

Auszahlungsphase

Basisrente und Privatrente im Vergleich

CleverInvest Basisrente (HDI)CleverInvest Privatrente
ZweckKernaltersvorsorge, steuerlich gefördertFlexible Zusatzvorsorge aus der Steuerersparnis
Frühester RentenbeginnAb 62 JahrenIndividuell vereinbar
AuszahlungsformAusschließlich lebenslange monatliche RenteWahlweise lebenslange Rente, flexibler Rentenbezug oder (Teil-)Kapitalauszahlung
Besteuerung im LeistungsfallNachgelagerte Besteuerung, steuerpflichtiger Anteil 2026: 84 %, steigend bis 100 % (2058)Bei Kapitalauszahlung ab 62 Jahren / 12 Jahren Laufzeit: nur hälftige Besteuerung der Erträge
Verfügbarkeit vor RentenbeginnNicht verfügbar, nicht beleihbar, nicht übertragbarZugriff über Entnahmen möglich
VererbbarkeitNicht vererbbar (optional Hinterbliebenenschutz)Hinterbliebene erhalten planmäßig das vorhandene Guthaben

Ergebnis für den Unternehmer: eine lebenslange Grundrente aus der Basisrente plus ein flexibles Zusatzkapital aus der Privatrente – finanziert durch Geld, das ohne dieses Konzept beim Finanzamt geblieben wäre.

Kernvorteile

Warum der Zwei-Stufen-Plan – und nicht einfach ein Depot?

I

Der Steuerhebel in Stufe 1

Beiträge zur Basisrente sind zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar – 2026 bis zu 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (zusammen veranlagt). Bei 42 % Grenzsteuersatz finanziert das Finanzamt rechnerisch 42 Cent jedes eingezahlten Euros mit. Ein privates Depot kennt diesen Abzug nicht.

II

Stufe 2 aus der Steuerersparnis

Die jährliche Steuerersparnis wird in die CleverInvest Privatrente investiert – flexibel, mit Kapitalwahlrecht. Bei Erfüllung der 12/62-Regel (Laufzeit ≥ 12 Jahre, Auszahlung nicht vor Alter 62) greift dort das Halbeinkünfteverfahren statt voller Abgeltungssteuer.

III

Schutz in der Ansparphase

Das Guthaben der Basisrente ist in der Ansparphase nach § 851c ZPO in den gesetzlich vorgegebenen Grenzen pfändungsgeschützt – ein Punkt, der gerade für Unternehmer den Unterschied zum frei pfändbaren Depot macht.

IV

Kostenfreie Fondswechsel

Keine Gebühren für Fondswechsel („Shift & Switch“) innerhalb der Laufzeit – Umschichtungen des Guthabens bis zu 24-mal, Änderungen der Beitragsaufteilung bis zu 12-mal pro Jahr. Auswahl aus rund 150 Investments inkl. ETFs.

V

Optionaler Berufsunfähigkeits-Baustein

Die Basisrente kann mit einer Berufsunfähigkeitsrente kombiniert werden – der BU-Beitrag ist dann Teil der absetzbaren Sonderausgaben, und bei Berufsunfähigkeit ist die Beitragsbefreiung eingeschlossen. Ob die Kombination für Sie sinnvoll ist, klären wir im Gespräch.

VI

Beiträge, die mitatmen

Erhöhen, reduzieren, pausieren – jederzeit möglich. Zuzahlungen vor Rentenbeginn schöpfen in starken Geschäftsjahren den Höchstbetrag gezielt aus und holen den maximalen Steuereffekt ins jeweilige Jahr.

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Transparenz

Chancen und Risiken – gleichberechtigt

Eine seriöse Entscheidung braucht beide Seiten. Deshalb stehen die Risiken hier genauso prominent wie die Chancen.

Chancen

  • Doppelter Effekt: Steuerersparnis heute + Vermögensaufbau über Jahrzehnte
  • 2026 bis zu 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (zusammen veranlagt) zu 100 % absetzbar
  • Stufe 2 flexibel: Kapitalwahlrecht, Teilentnahmen, Halbeinkünfteverfahren bei 12/62
  • Basisrente in der Ansparphase pfändungsgeschützt (§ 851c ZPO, gesetzliche Grenzen) – plus garantierter Rentenfaktor für die Verrentung
  • Kostenfreie Fondswechsel („Shift & Switch“) und optionaler BU-Baustein

Risiken & Bedingungen

  • Fondsgebunden: Wertentwicklungen schwanken – keine Anlage- oder Renditegarantie; alle Zahlen sind Modellrechnungen mit konstant angenommener Rendite
  • Stufe 1 ist zweckgebunden: keine Kapitalauszahlung, keine Kündigung (nur Beitragsfreistellung), nicht beleihbar oder übertragbar – Vererbung nur eingeschränkt über den optionalen Hinterbliebenenschutz
  • Rente aus Stufe 1 frühestens ab 62, lebenslang, nachgelagert besteuert (Rentenbeginn 2026: 84 % steuerpflichtig, steigend bis 100 % ab 2058)
  • Die Steuerersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab; bestehende Beiträge zu gesetzlicher Rente oder Versorgungswerk werden auf den Höchstbetrag angerechnet
  • Stufe-2-Steuervorteil (Halbeinkünfteverfahren) nur bei Laufzeit ≥ 12 Jahre und Auszahlung nicht vor Alter 62; Inflation und Auszahlungssteuern sind in der Modellrechnung nicht vollständig berücksichtigt

Für wen ist die Unternehmerrente?

Für alle, die Steuerlast in Vermögen verwandeln wollen

1

Selbständige & Freiberufler

ohne gesetzliche Rentenversicherung – die Basisrente ist ihre staatlich geförderte Vorsorgesäule mit vollem Sonderausgabenabzug.

2

Unternehmer & Gutverdiener

je höher der Grenzsteuersatz, desto stärker der Hebel: Bei 42 % beträgt die rechnerische Steuerersparnis 42 Cent je Euro Beitrag.

3

Vorausdenker 45+

das hohe Fördervolumen von bis zu 30.826 € pro Jahr (2026, Ledige) erlaubt auch einen späten, kraftvollen Einstieg.

Übrigens

Angestellt statt selbständig? Der Plan funktioniert auch für Sie.

Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden auf den Höchstbetrag angerechnet – 2026 sind das selbst bei Maximalverdienern höchstens rund 18.860 € inklusive Arbeitgeberanteil. Bis zum Höchstbetrag von 30.826 € bleiben damit knapp 12.000 € Spielraum pro Jahr, die Sie als angestellte Führungskraft über die Basisrente steuerlich nutzen können. Im Gespräch rechnen wir Ihren persönlichen Spielraum exakt aus.

Ihr Ansprechpartner

Persönliche Beratung statt anonymer Abschlussstrecke

Diese Seite dient der ersten Information und Terminanfrage. Ob die Unternehmerrente zu Ihrer Situation passt, klären wir im persönlichen Beratungsgespräch – kostenlos, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck. Tipp: Bringen Sie Ihren letzten Einkommensteuerbescheid mit, dann rechnen wir Ihren Steuerhebel exakt. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich im persönlichen Gespräch.

Statusoffenlegung

FORGATSCH & CIE. ist eine inhabergeführte Agentur der TALANX Versicherungsgruppe und vermittelt als gebundener Versicherungsvermittler nach § 84 HGB Versicherungen der Unternehmen der TALANX Gruppe (kein Makler).

Basisprodukte: HDI CleverInvest Basisrente (fondsgebundene Basisrente/„Rürup-Rente“) und HDI CleverInvest Privatrente (fondsgebundene Rentenversicherung). Maßgeblich sind die jeweiligen Vertragsunterlagen und Basisinformationsblätter (PRIIPs-BIB), die Sie vor Abschluss erhalten. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.

Vermittlerregister: www.vermittlerregister.info

So läuft Ihre Anfrage:

  • Formular absenden – dauert unter einer Minute
  • Rückmeldung innerhalb eines Werktags mit Terminvorschlägen
  • Kostenloses Gespräch mit individueller Modellrechnung – vor Ort, telefonisch oder online

Ablauf der Beratung

In vier Schritten zu Ihrem Plan

  1. 01

    Analyse

    Prüfung der individuellen Steuersituation, des Grenzsteuersatzes und des verfügbaren Höchstbetrags.

  2. 02

    Konzeption

    Individuelle Aufteilung zwischen Basisrente und Privatrente sowie Abstimmung mit dem Steuerberater.

  3. 03

    Umsetzung

    Beantragung beider Verträge sowie gegebenenfalls Anpassung der Steuervorauszahlungen.

  4. 04

    Laufende Betreuung

    Jährliche Überprüfung von Beitragshöhe, Fondsstrategie und steuerlicher Wirkung.

Fragen & Antworten

Alles Wichtige – ehrlich beantwortet

Ist die Steuerersparnis garantiert?
Nein. Die Höhe der tatsächlichen Ersparnis hängt vom individuellen zu versteuernden Einkommen und dem persönlichen Grenzsteuersatz ab und wird final durch das Finanzamt festgestellt.
Kann ich mir die Basisrente später auch als Einmalbetrag auszahlen lassen?
Nein. Die Basisrente sieht gesetzlich ausschließlich eine lebenslange monatliche Rentenzahlung vor, keine Kapitaloption. Flexibel verfügbar ist dafür das Kapital der Privatrente (Stufe 2).
Brauche ich zusätzlich meinen Steuerberater?
Ja. Die konkrete steuerliche Wirkung und die Anpassung der Vorauszahlungen sollten immer gemeinsam mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Ist die Rendite garantiert?
Nein – und das sagen wir bewusst so deutlich. Beide Stufen sind fondsgebundene Rentenversicherungen: Reale Wertentwicklungen unterliegen Schwankungen, es gibt keine Anlage- oder Renditegarantie. Alle Zahlen auf dieser Seite sind unverbindliche Modellrechnungen mit einer konstant angenommenen Rendite (8 % p. a. brutto abzüglich 1 % Kosten = 7 % p. a. netto). Für die Verrentung der Stufe 1 gibt es einen garantierten Rentenfaktor als Mindest-Umrechnungsverhältnis – die Höhe der Rente hängt aber vom tatsächlichen Fondsguthaben ab. Maßgeblich für Ihre Entscheidung sind die Vertragsunterlagen und die Basisinformationsblätter (PRIIPs-BIB), die Sie vor jedem Abschluss erhalten – dort stehen Risiken genauso prominent wie Chancen.
Komme ich vorzeitig an das Geld?
Hier sind die zwei Stufen bewusst unterschiedlich. Stufe 1 (Basisrente): Nein. Sie ist als Pendant zur gesetzlichen Rente konstruiert – keine Kapitalauszahlung, keine Kündigung (nur Beitragsfreistellung), Auszahlung frühestens ab Alter 62 als lebenslange Rente. Genau diese Zweckbindung ist die Bedingung für den vollen Steuerabzug. Stufe 2 (Privatrente): Ja. Hier sind Teilentnahmen oder die vollständige Auszahlung jederzeit möglich; der besondere Steuervorteil (Halbeinkünfteverfahren) gilt allerdings nur bei mindestens 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung nicht vor Alter 62. Die Kombination liefert beides: verbindliche Altersvorsorge plus flexible Reserve.
Wie viel kann ich pro Jahr absetzen?
Seit 2023 sind Beiträge zur Basisversorgung zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar – bis zum jährlichen Höchstbetrag. 2026 liegt er bei 30.826 € für Ledige und 61.652 € für zusammen veranlagte Ehepaare; er steigt in der Regel jedes Jahr. Wichtig: Bestehende Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem berufsständischen Versorgungswerk werden auf diesen Höchstbetrag angerechnet. Ihren persönlichen Spielraum ermitteln wir im Gespräch – am schnellsten anhand Ihres letzten Steuerbescheids.
Wie kommt die Steuerersparnis konkret bei mir an?
Über Ihre Einkommensteuererklärung (Anlage Vorsorgeaufwand) bzw. angepasste Vorauszahlungen. Die Ersparnis fließt nicht automatisch in den zweiten Vertrag, sondern wird im Rahmen der Beratung gezielt als zusätzlicher Beitrag für die Privatrente eingeplant. Die Beiträge senken Ihr zu versteuerndes Einkommen; die Entlastung kommt als Erstattung mit dem Steuerbescheid oder laufend über geringere Vorauszahlungen. Als Faustformel: Bei 42 % Grenzsteuersatz bringen 10.000 € Jahresbeitrag rund 4.200 € zurück. Soll dieser Betrag in Stufe 2 fließen, wird er dort als Sparrate eingeplant.
Was passiert im Ruhestand steuerlich?
Die Basisrente wird nachgelagert besteuert: Die Rente ist im Alter steuerpflichtig – dafür waren die Beiträge vorher voll absetzbar. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab: Bei Rentenbeginn 2026 sind es 84 %, der Anteil steigt um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr und erreicht 100 % ab 2058; er wird beim Rentenbeginn festgeschrieben. Da die Einkünfte im Ruhestand in der Regel niedriger sind als im Erwerbsleben, ist der Steuersatz dann meist geringer – das ist der Kern des Modells. Die Auszahlung der Stufe 2 profitiert bei Erfüllung der 12/62-Regel vom Halbeinkünfteverfahren. Ihre konkrete Situation gehört in die Hände Ihres Steuerberaters – wir liefern die Zahlen dazu.
Was ist, wenn mein Geschäft mal schwächer läuft?
Der Plan atmet mit: Beiträge können jederzeit reduziert, erhöht oder komplett pausiert werden (Beitragsfreistellung) – der Vertrag bleibt dabei bestehen und das Guthaben investiert. Läuft ein Jahr besonders stark, holen Zuzahlungen vor Jahresende den maximalen Steuereffekt in genau dieses Jahr. So passt sich die Vorsorge dem Unternehmerleben an, nicht umgekehrt.
Ist das Geld bei einer Insolvenz geschützt?
Das Guthaben der Basisrente ist in der Ansparphase nach § 851c ZPO pfändungsgeschützt – innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzen (u. a. altersabhängige Höchstbeträge und Bedingungen an die Vertragsgestaltung). Für Selbständige ist das ein wesentlicher Unterschied zum frei pfändbaren Wertpapierdepot. Die genauen Grenzen und Voraussetzungen für Ihren Fall erläutern wir im Beratungsgespräch.
Was passiert mit dem Geld, wenn ich sterbe?
Auch hier unterscheiden sich die Stufen. Stufe 1: Die Basisrente ist nicht frei vererbbar. Absichern lässt sich die Familie über den optionalen Hinterbliebenenschutz – dann erhalten anspruchsberechtigte Hinterbliebene (Ehepartner, kindergeldberechtigte Kinder) eine Rente aus dem vorhandenen Guthaben. Ohne diese Absicherung verfällt das Guthaben zugunsten der Versichertengemeinschaft. Stufe 2: Das Guthaben der Privatrente ist frei vererbbar. Wie viel Hinterbliebenenschutz sinnvoll ist, gehört zwingend ins Beratungsgespräch.
Lohnt sich das auch als Angestellter?
Ja – vor allem bei hohem Grenzsteuersatz. Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (inklusive Arbeitgeberanteil, 2026 maximal rund 18.860 €) werden zwar auf den Höchstbetrag angerechnet, doch bis zur Grenze von 30.826 € bleiben selbst Maximalverdienern knapp 12.000 € Spielraum pro Jahr. Diesen Spielraum kann eine Basisrente steuerlich nutzen – der Zwei-Stufen-Mechanismus funktioniert identisch.
Welche Kosten fallen an?
Fondswechsel innerhalb der Laufzeit sind kostenfrei („Shift & Switch“ – bis zu 24 Umschichtungen und 12 Beitragsanpassungen pro Jahr). In der Modellrechnung ist eine Kostenquote von 1 % p. a. bereits berücksichtigt (8 % Bruttorendite → 7 % netto gerechnet). Die konkreten Konditionen beider Verträge erhalten Sie transparent im Beratungsgespräch und in den Basisinformationsblättern – vor jeder Unterschrift.
Wie geht es nach meiner Anfrage weiter?
Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine Rückmeldung mit Terminvorschlägen – wahlweise bei uns in Bad Friedrichshall, telefonisch oder online. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich: Wir ermitteln Ihren steuerlichen Spielraum (idealerweise anhand Ihres letzten Steuerbescheids), erstellen Ihre persönliche Zwei-Stufen-Modellrechnung und erklären Chancen und Risiken transparent. Sie entscheiden danach in Ruhe. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich im persönlichen Beratungsgespräch – nie über diese Seite.
Rechtlicher Hinweis: Diese Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder versicherungsfachliche Beratung. Alle genannten Beträge, Höchstgrenzen und Prozentsätze beziehen sich auf das Steuerjahr 2026 und können sich durch Gesetzesänderungen anpassen. Rechenbeispiele sind illustrativ und keine Zusicherung einer bestimmten Steuerersparnis oder Rendite. Grundlage für den Vertragsabschluss sind ausschließlich die aktuellen Produktinformationsblätter und Versicherungsbedingungen der HDI Lebensversicherung AG.

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Sagen Sie uns kurz, wie Ihre Situation aussieht – wir melden uns innerhalb eines Werktags mit Terminvorschlägen. Vor Ort in Bad Friedrichshall, telefonisch oder online.

  • Kostenlos & unverbindlich
  • Individuelle Modellrechnung mit Ihrem Grenzsteuersatz
  • Chancen und Risiken transparent erklärt

Bei den Beispielrechnungen handelt es sich um unverbindliche Modellrechnungen auf Basis einer angenommenen, konstanten Rendite. Reale Wertentwicklungen von Fonds-Investments unterliegen Schwankungen (keine Anlagegarantie). Inflation sowie steuerliche Effekte – insbesondere die nachgelagerte Besteuerung der Basisrente – sind nicht vollständig berücksichtigt. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung, keine Renditegarantie.

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